Re: Aufstellung Biber Blues Leones
von Boreas » Mi 5. Nov 2014, 20:42
Ihr versteht den Sinn eines Gentlemen´s Agreements net... wikipedia weiß da Rat...
"Ein Gentlemen’s Agreement ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende, meist mündliche Vereinbarung.
Nach dem Grundsatz aus dem römischen Recht „pacta sunt servanda“ (dt. Verträge sind einzuhalten) sind auch mündliche Verträge zu erfüllen; unter einem Gentlemen’s Agreement versteht man aber im deutschen Recht eine Vereinbarung, die nicht gerichtlich durchsetzbar sein soll. Die Erfüllung der Vereinbarung hängt somit maßgeblich von der Vertrauenswürdigkeit der Partner ab, die Nichterfüllung kann lediglich mit sozialen Sanktionen geahndet werden. Im juristischen Sprachgebrauch handelt es sich also gerade nicht um einen echten Vertrag. In einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. April 1927, Az. V 476/26, RGZ 117, 121 ff., hat das Reichsgericht festgestellt, dass, wenn es um ein ausnahmsweise formbedürftiges Rechtsgeschäft geht, diese Form nicht dadurch ersetzt werden kann, dass eine Partei ihr „Wort als Edelmann“ gibt – der Vertrag ist dennoch unwirksam (sogenannter Edelmannfall)."
sonst könnten wir ja gleich eine Regel machen und bräuchten den Terminus nicht...
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